I Allgemeines

 

Zum Schulalltag gehören an allen Schulen auch eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) und Vertretungsunterricht. Dieser kann sich aufgrund von Wandertagen, Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Erkrankungen einer Lehrkraft, Projekten oder außerunterrichtlichen Verpflichtungen ergeben.

Dieses Konzept soll dazu beitragen, den Vertretungsunterricht transparenter, nachvollziehbarer und planbarer für Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zu gestalten. Des Weiteren soll eine größtmögliche Qualität und Kontinuität des Unterrichts sichergestellt werden.

Die Vertretungspläne, Klausuren und Veranstaltungen werden auf den Monitoren im Lehrerzimmer bzw. in der Schulstraße sowie über die NextCloud angezeigt. Da der Schulalltag manchmal auch zwischenzeitliche Änderungen erfordert, sollten die Pläne daher bis zum persönlichen Unterrichtsende wiederholt auf Änderungen geprüft werden.

Jahrgangsstufen 5 – 9

Die Klassen dieser Jahrgangsstufen erhalten in den Stunden am Vormittag (1. – 6. Stunde) vollständig Vertretungsunterricht. Ist Unterricht am Nachmittag betroffen, so fällt dieser aus.

Jahrgangsstufen EF – Q1 – Q2

In diesen Jahrgangsstufen findet in der Regel kein Vertretungsunterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die sie eigenverantwortlich in der Schule oder zuhause erledigen.

 

II Prinzipien zum Einsatz von Vertretungslehrkräften

 

Bei Unterrichtsausfall wird unter Beachtung der rechtlichen Grundsätze (z.B. Mutterschutz etc.) folgende Reihenfolge der Vertretungen angestrebt:

  1. Vertretung durch Fachlehrerin bzw. Fachlehrer.
  2. Vertretung durch eine Lehrkraft, die in der Klasse unterrichtet.
  3. Allgemeine Vertretung

Dabei wird grundsätzlich darauf geachtet, dass Lehrkräfte, denen Stunden durch Wandertage, Klassenfahrten, Abitur etc. ausfallen, bevorzugt eingesetzt werden, wobei auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Vertretungsstunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundendeputats geachtet wird.

Für Ad-hoc-Vertretungen in den ersten drei Stunden ist eine Vertretungsreserve/Bereitschaft eingerichtet, welche wiederum unter Beachtung der o.g. Reihenfolge eingesetzt wird.

Bei absehbar längerfristigen Vertretungen wird nach Möglichkeit eine Fachlehrkraft dauerhaft eingesetzt.

 

III. Aufgabenbereitstellung

 

Bei geplanter Abwesenheit wird erwartet, dass für die Lerngruppen Aufgaben auf iServ bereitgestellt werden.

Bei unvorhergesehener Abwesenheit (z.B. wegen Krankheit), werden, wenn möglich, auch Aufgaben auf iServ bereitgestellt.

 

Jahrgangsstufen 5 – 9

Die Aufgaben werden von der Lehrkraft für die entsprechende Lerngruppe im Aufgabenmodul auf iServ bereitgestellt.

 

Jahrgangsstufen EF – Q1 – Q2

Die Schülerinnen und Schüler erhalten von den Lehrkräften Aufgaben über das Aufgabenmodul, welche diese eigenverantwortlich bearbeiten.