Verhaltensregeln für das

Zusammenleben an unserer Schule

 

 

Grundregeln

Ø     Wir wollen in unserer Schule sinnvoll und partnerschaftlich zusammenleben.

Ø     Wir gehen miteinander höflich, rücksichtsvoll und tolerant um. Wir vermeiden alles, was andere beleidigt und sie oder uns selbst in der persönlichen Entfaltung stört oder gefährdet.

Ø     Wir achten fremdes Eigentum, ganz gleich, ob es einem Einzelnen gehört oder der Gemeinschaft.

Ø     Wir fühlen uns verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung an allen Orten, an denen wir uns aufhalten (insbesondere in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, in den sanitären Anlagen und auf dem Außengelände).

Ø     Wir können als Einzelne in einer großen Gemeinschaft nicht jede Situation selbst überschauen und die volle Tragweite unseres Verhaltens abschätzen. Deshalb befolgen wir die Regeln, die für solche Fälle aufgestellt werden und die Anweisungen, die in solchen Situationen ausgesprochen werden.

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Ordnungsregeln

Ø     Die Schülerinnen und Schüler stellen ihre Fahrräder in den dafür vorgesehenen Ständern auf dem Schulhof ab. Das Radfahren auf dem Schulhof ist untersagt.

Ø     Alle Schülerinnen und Schüler haben sich vor Beginn des Unterrichts in der Schulstraße bzw. auf dem Schulhof aufzuhalten.

Ø     Beim Gong zu Beginn einer jeden Stunde begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf ihre Plätze. Falls der Lehrer oder die Lehrerin nach 5 Minuten noch nicht erschienen ist, ist der Klassen- oder Kurssprecher oder ein Vertreter verpflichtet im Lehrerzimmer oder Sekretariat nachzufragen.

Ø     In den beiden großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler bei guter Witterung auf dem Schulhof auf (ausgenommen ist der Bereich der Fahrradständer). Dazu verlassen sie zügig die Klassenräume, Treppenhäuser und Gänge. Bei ungünstiger Witterung (Aushang beim Hausmeister) dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in der Eingangshalle und Schulstraße aufhalten.

Ø     Das Schulgelände darf während der großen Pause nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrperson verlassen werden.

Ø     Die Vor- und Pausenaufsicht der Lehrpersonen kann durch Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Diese Regelung erfolgt im Einvernehmen mit der SV und der Lehrerkonferenz.

Ø     In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen, sofern sie nicht in der folgenden Stunde Unterricht in einem Fachraum oder einem anderen Klassenraum haben.

Ø     Liegt zwischen dem Raumwechsel eine große Pause, so werden die Büchertaschen bereits zu Beginn derselben vor den jeweiligen Räumen bzw. Fachtrakten (Biologie, Chemie usw.) deponiert. Auf keinen Fall sollen Sportbeutel und Taschen in der Eingangshalle abgelegt werden.

Ø     Für den Ordnungs- und Tafeldienst in den einzelnen Klassen und Fachräumen sind die jeweils im Klassenbuch eingetragenen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Dafür können sie, falls nötig, zu zweit während der großen Pause in den Klassenräumen bleiben.

Ø     Jeder Schüler und jede Schülerin ist für die Aufbewahrung mitgebrachter Wertgegenstände (auch Geld), die eigene Garderobe, die eigenen und ausgeliehenen Bücher und Hefte selbst verantwortlich. Die Schule kann dafür keine Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen übernehmen.

Ø     Zur Sicherung des Eigentums der Schüler und Schülerinnen ist es untersagt, fremde Klassenräume aufzusuchen und sich in ihnen aufzuhalten, wenn kein Schüler der betreffenden Klasse anwesend ist.

Ø     Gefundene Gegenstände müssen beim Hausmeister abgegeben werden; ein Verlust und ebenso Schäden (Strom, Wasser, Material) sind dort anzuzeigen.

Ø     Unmittelbar nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler können sich bis zur Abfahrt ihrer Busse ruhig und gesittet in der Schulstraße aufhalten.

Ø     Der Besuch fremder Schülerinnen und Schüler und Schülergruppen auf dem Schulgelände ist nur mit Zustimmung der Schulleitung gestattet.

Ø     Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände, dazu zählen auch das Busrondell und der Straßenabschnitt zwischen der Realschule und dem Gymnasium, ist für alle untersagt.

Ø     Das Lehrerzimmer darf von Schülerinnen und Schülern ausschließlich in Gegenwart eines Lehrers betreten werden.

Ø     Das Hinauslehnen oder Hinausklettern aus den Fenstern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.