Schülerinnen und Schülern steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, eine Jahrgangsstufe zu überspringen, wenn sie in vielen oder allen Fächern überdurchschnittliche Leistungen zeigen. Dieser Weg führt nicht nur in eine Richtung, d.h. das Überspringen kann notfalls auch rückgängig gemacht werden. Sollten besondere Umstände dies notwendig machen, ist ebenfalls eine Vorversetzung während des laufenden Schuljahrs in die nächsthöhere Jahrgangsstufe möglich. Zeigen Schülerinnen oder Schüler besondere Begabungen in bestimmten Fächern oder Fachbereichen, so kann eine Akzeleration fachbezogen erfolgen. In diesem Fall nimmt die- oder derjenige in bestimmten Fächern am Unterricht höherer Jahrgangsstufen teil.