Allgemeines:
Sprachaufenthalte sind individuelle Auslandsaufenthalte, deren vorrangiges Ziel das Erlernen und Perfektionieren einer Fremdsprache ist. Damit können und sollten die rege Kontaktaufnahme zu den Menschen und der Erwerb von Kenntnissen der Landeskunde und Kultur verbunden sein. Hinzu kommen sozusagen als "Nebenprodukte" die Vervollkommnung persönlicher (Charakter-)Eigenschaften, sozialer und interkultureller Kompetenz.
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Sprachaufenthalt durchzuführen. Dieser kann in verschiedenen Altersstufen, jedoch nicht vor dem 10. Schuljahr, der sogenannten Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, absolviert werden (Ausnahme Frankreich-Austausch, s.u.), z.B.
- in der 10. Jahrgangsstufe (EF), jedoch nicht in der Q1 oder Q2, der Qualifikationsphase,
- nach dem Abitur,
- während des Studiums oder einer betrieblichen oder sonstigen schulischen Ausbildung,
- nach der Berufsausbildung
- und natürlich auch im Beruf.
Erste Informationen findet man auch im Internet unter www.schueleraustausch-portal.de .
Für den Frankreich-Austausch gibt es eine Ausnahme: er ist ab dem dritten Lernjahr Französisch möglich mit dem Brigitte-Sauzay-Programm (8. bis 10. Klasse; mind. 2 x 3 Monate) oder mit dem Voltaire-Programm ((8. Klasse als Ausnahme) 9. und 10. Klasse; 2 x 6 Monate). Partnerinnen und Partner können im Anzeigenteil der Website des Deutsch-französischen Jugendwerkes gefunden werden: entweder Angebote/Gesuche lesen oder selber kostenlos ein Angebot/Gesuch einstellen. Danach können sich die Familien zu einem "Beschnuppern" treffen.
Zur Dauer: Generell sollte eine solche Unternehmung nicht weniger als drei Monate dauern; ein halbes oder ein ganzes Jahr sind anzustreben.
Zu den Kosten: Besonders die Kosten eines solchen Sprachaufenthaltes sind ein wesentlicher Aspekt, den es sehr zu beachten gilt. Diese können weniger als 200 Euro, aber auch 16.000 Euro und mehr betragen! Einige Institutionen bieten Stipendien oder sogar eine bedeutsame Subventionierung an.
Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind minderjährig ist und im Zielland unter der Obhut der Gasteltern steht, also ohne Einwilligung nichts alleine unternehmen darf.
Generell gilt: Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt setzt eine Schülerin oder ein Schüler dort wieder ein, wo sie oder er die Schule verlassen hat. Das hat das (erneute) Durchlaufen der Stufe 10 (EF) zur Folge. Schülerinnen und Schüler mit guten bis sehr guten Leistungen in Klassen 8 und 9 können unter Umständen auf Antrag den Bildungsgang in ihrer alten Jahrgangsstufe fortsetzen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich spätestens zu 9.2. vorversetzen zu lassen (rechtzeitige Beratung und Antragstellung spätestens zwei Monate vor den Zeugniskonferenzen), um Berechtigungen und Qualifikationen vor dem Auslandsaufenthalt zu erreichen. Eine besondere Beratung durch die Schulleitung ist bei Lateinschülerinnen und -schülern wegen des Latinums erforderlich. Bei unterjährigen Auslandsaufenthalten (ein halbes Jahr oder weniger) verbleibt die Schülerin oder der Schüler üblicherweise in ihrer oder seiner Jahrgangsstufe.
Achtung: Neue Regeln für den Erwerb des Latinum bei einem Auslandsaufenthalt ab 1. 8. 2007: Schülerinnen und Schüler mit Sprachbeginn Latein in Klasse 6 erwerben das Latinum, indem sie nach ihrer Rückkehr noch zwei Grundkurse Latein belegen und den Kurs mit mindestens ausreichenden Leistungen (5 Punkte) abschließen. Die bisher bekannten schulinternen Feststellungsprüfungen am Ende der 10 oder der 11 gibt es nicht mehr. Jedoch kann eine Schülerin oder ein Schüler bei ganzjähriger Beurlaubung und mit guten oder sehr guten Leistungen in Latein in den Zeugnissen der 8.1, 8.2 und 9.1 eine vorgezogene dreistündige schriftliche Feststellungsprüfung mit zentral gestellter Aufgabe und dezentraler mündlicher Prüfung (15 bis 20 Minuten) am Ende der 9 absolvieren. Hierbei sind frühe Anmeldefristen zu beachten! Sich bitte unbedingt zu Beginn der Jahrgangsstufe 9.1 bei der Schulleitung beraten lassen!
Hier eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes:
- Austauschprogramme für Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen
- Parlamentarisches Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages (USA)
- Internationale Begegnungen
- High-School-Aufenthalte in den USA
- Besuch von öffentlichen oder privaten Schulen
- Studienaufenthalte (nach dem Abitur)
- Teilnahme am ERASMUS-Programm der EU für Studierende
- Besuch von Sprachschulen
- Au-Pair-Aufenthalte (nach dem Abitur)
- Work & Travel-Aufenthalte (nach dem Abitur)
- Work & Study-Aufenthalte (nach dem Abitur)
- WWoofing (World-Wide Opportunities On Organic Farms)-Programme (nach dem Abitur)
- Volunteer & Travel-Aufenthalte (nach dem Abitur)
- Auslandspraktika (vor, während oder nach der Berufsausbildung / dem Studium)
- Feriencamps
- etc.
Einige Informationsmöglichkeiten:
Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen zum Schüleraustausch:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schueler/Schueleraustausch/index.html
Das Auswärtige Amt der Bundesregierung zum Thema Schüler- und Jugendaustausch:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/KulturDialog/SchulenJugend/InternationalerSchulaustausch_node.html
Eine Linksammlung kann bei Frau Diekneite angefordert werden.