Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ab. Rechtliche Basis für diese Zusammenarbeit ist das Schulgesetz (SchulG). Es beschreibt die einzelnen Gremien sowie deren Aufgaben:

 


Die Klassenpflegschaft


Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie dient dem Austausch und der Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern.


Diese Beteiligung an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse ist ausgerichtet auf die Beratung über:


•  Durchführung von Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests)
•  Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (Wandertage, Schulfahrten)
•  Anregung zur Einführung von Lernmitteln
•  Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Die Klassenpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, der/die gleichzeitig Mitglied in der Schulpflegschaft ist.

 

Die Schulpflegschaft


Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule. Sie wählt die Elternvertreter in der Schulkonferenz sowie die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n.

 

Die Schulkonferenz


Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Alle Themen, die für die Schule wichtig sind, werden in dem Gremium, in dem Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam vertreten sind, besprochen und entschieden. Dies sind zum Beispiel:


•  Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
•  Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung und zur Leistungsbewertung
•  Entscheidungen über das Schulprogramm
•  Verwendung von Haushaltsmitteln, Einführung von Lernmitteln
•  Festlegung von beweglichen Ferientagen, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen etc.

Sie ist paritätisch durch Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis 1/3 besetzt.


Fachkonferenzen


Die Fachkonferenzen bestehen aus den jeweiligen Fachlehrern, sowie Eltern- und Schülervertretern. Sie beraten über alle das jeweilige Fach betreffende Angelegenheiten und finden in der Regel einmal im Jahr statt.